Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen Pohlmann Gärten, vertreten durch den Inhaber Eberhard Pohlmann (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, sofern der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich (per E-Mail, WhatsApp oder postalisch) bestätigt oder mit der Ausführung begonnen wurde.
2.3 Mündliche Absprachen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
3. Leistungen
3.1 Der Auftragnehmer führt Garten- und Landschaftsbauarbeiten gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften aus.
3.2 Änderungen der Leistungen oder zusätzliche Arbeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können separat in Rechnung gestellt werden.
3.3 Bei unvorhergesehenem Anstieg des Arbeitsvolumens behalten wir uns das Recht vor, angemessene zusätzliche Gebühren zu erheben.
3.4 Witterungsbedingte Verzögerungen oder Leistungsausfälle führen nicht zu einem Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Bei Annahme des Angebots, sofern nicht anders vereinbart, ist eine Abschlagszahlung von etwa 50 % der Auftragssumme fällig. Diese Zahlung dient der Finanzierung der benötigten Materialien und Maschinen.
4.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
4.4 Teilschlussrechnungen können entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten vereinbart werden.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsfläche uneingeschränkt zugänglich ist und die erforderlichen Anschlüsse (z. B. Wasser, Strom) bereitgestellt werden. Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt er die dadurch entstandenen Mehrkosten.
6 Abnahme und Gewährleistung
6.1 Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Für Mängel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme.
6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nach der Abnahme durch unsachgemäße Pflege, Bedienung oder äußere Einwirkungen entstehen.
6.3 Naturprodukte wie Pflanzen unterliegen natürlichen Schwankungen (z. B. Anwuchsrisiken) und sind nur im Rahmen einer fachgerechten Pflanzung von der Gewährleistung umfasst.
7 Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für vorsätzliches Verhalten und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
7.2 Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das gelieferte Material im Eigentum des Auftragnehmers.
9. Bild-, Video-, Tondokumente
9.1 Dem Auftragnehmer ist es grundsätzlich gestattet Bild-, Video- und Tondokumente von der Baumaßnahme anzufertigen und diese für Marketingzwecke einzusetzen.
10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Sofern der Auftraggeber über einen kaufmännischen Status verfügt oder kein Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist, wird der Sitz des Auftragnehmers als zuständiger Gerichtsstand festgelegt. In diesem Zusammenhang behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Auftraggeber optional auch am gesetzlichen Gerichtsstand zu belangen.
11 Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)
11.1 Ich bin weder verpflichtet noch gewillt, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12 Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
